Bei der Wahl des Berufs, der Ausbildung oder des Studiums sollten sich stotternde Menschen nicht einschränken und auf ihre eigenen Vorlieben achten. Denn fühlt man sich mit dem, was man macht wohl, wirkt sich das positiv auf die Psyche aus. Da Stottern bekanntlich auch psychische Auslöser hat, ist es für Stotterer wichtig auch bei der Berufswahl den eigenen Interessen zu folgen.
Weil Stottern eine anerkannte Behinderung ist, hat man im Berufsleben (und auch schon während der Ausbildung/des Studiums) das Recht auf Nachteilsausgleich. Dies gründet sich auf Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes, in dem es heißt „Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden.“. Beim Nachteilsausgleich geht es darum, dass die Art der Leistungserbringung an die Behinderung angepasst wird (nicht die Menge).
Im Berufsalltag sowie während der Ausbildung und des Studiums sollte man sein Stottern aber auf jeden Fall ansprechen. Kollegen, Chefs, Lehrer und Dozenten ziehen so keine falschen Schlüsse auf ihrer Erfahrung nach nicht vorhandene Fähigkeiten. An welchem Punkt im Berufsleben man es anspricht (schon bei der Bewerbung, bei Arbeitsantritt), ist allerdings nicht pauschal zu sagen und kann von der Person und/oder vom Job abhängen.
Kommt das Stottern im Vorstellungsgespräch zur Sprache, machen Sie am besten deutlich, dass Sie es (auch) im Beruf gut bewältigen können und Ihre kommunikativen Fähigkeiten nicht darunter leiden.