Mit den Studiengängen der Sprachtherapie, der klinischen Linguistik und der Patholinguistik kann man Logopäde werden, denn am Ende erhält man eine Kassenzulassung des Spitzenverbandes der Krankenkassen (GKV) oder ist berechtigt sie zu beantragen. Eine solche Zulassung ist notwendig, um als Logopäde arbeiten zu dürfen.

Beim Bachelor der klinischen Linguistik der Uni Bielefeld erhält man eine Teilzulassung zur Therapie (also nur für bestimmte Störungsbilder). Nach dem Master bekommt man dann die Vollzulassung und darf alle Störungsbilder behandeln. Klinische Linguistik gibt es außerdem an der PU Marburg als Master-Studiengang, für den bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden müssen. Mit dem Abschluss erhält man eine Teilzulassung des GKV.

Mit dem Bachelor und Master der Sprechwissenschaft der MLU Halle bekommt man bei entsprechender Spezialisierung eine Teilzulassung für die Sprachtherapie.

An ein Bachelor- und Master-Studium der Linguistik, Psycholinguistik oder Phonetik kann das klinisch-linguistische Postgraduiertenpraktikum angeschlossen werden. Es dauert ein Jahr und wird in einer neurologischen Rehabilitationsklinik absolviert. Dafür ist aber eine Bewerbung beim Bundesverband Klinische Linguistik (BKL) nötig. Der Verband entscheidet dann im Einzelfall über die Zulassung zu diesem Praktikum. Das sprachwissenschaftliche Institut der Ruhr-Universität Bochum hat mit dem Verband dazu allerdings ein Abkommen getroffen. Bei entsprechendem Studienverlauf erfolgt die Aufnahme sofort.
Die Berufsbezeichnung nach diesen Studiengängen lautet dann zwar nicht ‚Logopäde‘ (sondern Sprachtherapeut oder klinischer Linguist), die therapeutische Arbeit ist jedoch dieselbe.